Für uns als Göttinger CDU-Ratsfraktion ist die sogenannte Alternative für Deutschland eine mindestens in weiten Teilen extremistische Partei. Sie ist keine bürgerliche Partei. Sie widerspricht in ganz wesentlichen politischen Positionen den Grundwerten der CDU und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir als Christdemokraten sind mit ihr schlicht nicht kompatibel und werden mit der AfD nicht zusammenarbeiten. Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU Deutschlands gilt und wir als CDU-Ratsfraktion leben ihn im Alltag.
Die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistische Partei“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überrascht uns nicht. Sie bestätigt unsere tägliche Wahrnehmung dieser Partei und vieler ihrer Funktions- und Mandatsträger.
Ein Parteiverbotsverfahren ist nach Artikel 21 des Grundgesetzes aus guten Gründen ein äußerst komplexer und rechtlich anspruchsvoller Prozess. Das Verbotsverfahren kann ausschließlich von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat beantragt werden, nicht aber von einzelnen Bundesländern oder gar Kommunen.
Die politisch geführte Debatte über ein AfD-Verbot führt aus unserer Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt in die falsche Richtung und birgt die Gefahr, dass Extremisten dadurch noch gestärkt werden. Als CDU-Ratsfraktion sind wir deshalb mit Blick auf ein Verbotsverfahren derzeit vorsichtig. Ein solches Verfahren darf erst eingeleitet werden, wenn es auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse unserer Sicherheitsbehörden ausreichende Erfolgsaussichten gibt. Wir sind überzeugt, dass unsere Sicherheitsbehörden ihre Arbeit gewissenhaft erledigen werden. Dazu brauchen sie keine Aufforderung. Die Debatte über ein Verbotsverfahren gehört deshalb nach unserer festen Überzeugung nicht in den Rat der Stadt Göttingen, einem kommunalen Gremium ohne jegliche Entscheidungsbefugnis bezüglich eines Verbotsverfahrens.
Sollte die AfD allerdings gerichtlich bestätigt als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden, ist es Aufgabe der Institutionen des Bundes, über einen entsprechenden Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens zu entscheiden. Über ein endgültiges Verbot hat dann das Bundesverfassungsgericht zu urteilen und nicht die Politik. Das ist Wesenskern unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und Grundpfeiler der Gewaltenteilung.
Ungeachtet der Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren, sollte die Innenministerkonferenz sorgfältig prüfen, ob der AfD die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden kann. Es ist unerträglich, dass rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda mit Steuergeldern finanziert wird.
Uns als CDU-Ratsfraktion ist bewusst: Die AfD erzielt bundesweit zweistellige Umfragewerte. Das ist besorgniserregend, für viele Menschen in unserem Land und auch für uns. Aber es ist die Realität. Diese Realität darf die Politik nicht mit rechtlich ungesicherten Verbotsdebatten beantworten, sondern sie muss die AfD inhaltlich stellen und zugleich die Sorgen der Menschen ernst nehmen, die sich ihr zuwenden. Denn über die Existenz der AfD oder zumindest über ihren politischen Erfolg entscheiden zum jetzigen Zeitpunkt einzig und allein die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Wir Christdemokraten sehen unsere Aufgabe deshalb darin, die inhaltlichen Schwächen der AfD aufzuzeigen und mit guter Politik Lösungen anzubieten.
Wir als CDU-Ratsfraktion stehen für die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und werden alles daransetzen, die Freiheit und die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu schützen.

